
Beim vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon als Mitentscheidungsverfahren bezeichneten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind das Parlament und der Rat einander gleichgestellt und entscheiden gemeinsam über EU-Gesetze. Die Kommission übermittelt ihren Vorschlag an beide Organe, die ihn in zwei aufeinander folgenden Lesungen er...
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/O.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.